Liebe Patientin, lieber Patient!
So heißt es in unserem Leitbild. Deshalb haben wir ein Ethikkomitee eingerichtet, dem MitarbeiterInnen aller Berufsgruppen angehören. Zwei Mitglieder sind ausgebildete Berater für Patientenverfügungen.
Das Ethikkomitee tritt alle drei Monate zusammen und hat drei Aufgaben:
Es erarbeitet Empfehlungen für ethische Problemstellungen, die dann durch das Direktorium in Leitlinien allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden können. Es schafft so die Grundlagen für ethische Fallbesprechungen. Es organisiert Fortbildungen zu ethischen Themen (wie z. B. Patientenverfügungen, Organtransplantation, Therapiezielbestimmung, Spannungsfeld von persönlicher Freiheit und Fürsorge). Zudem hat jede/r die Möglichkeit, ethische Fragestellungen an das Komitee zu richten.
Die Beratungen des Ethikkomitees behandeln grundlegende Fragen des klinischen Alltags:
Häufig sehen sich die behandelnden Ärzte mit komplexen Entscheidungsprozessen konfrontiert, die mehr erfordern als medizinisches Fachwissen: Was tun, wenn die Medizin helfen kann, der Patient das aber nicht will? In solchen Fällen kann jeder Mitarbeiter eine ethische Fallbesprechung einberufen. Dort werden dann - von einem neutralen Moderator begleitet - die Fakten zusammengetragen und unter Einbezug der verschiedenen Berufsperspektiven im Konsens mit dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten erörtert. Als Gesprächsergebnis wird eine Empfehlung an den behandelnden Arzt ausgesprochen.
Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn ist eine von rund 150 der insgesamt 2.200 deutschen Kliniken, die ein Ethikkomitee haben.