25.03.2026
Nach Neurologie-Schließung an der LVR-Klinik
In enger Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung Köln ist das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn daher mit dem Auf- und Ausbau der Neurologie befasst Vor zwei Wochen erhielten wir den entsprechenden Feststellungsbescheid.
Der Übergang
dieser Leistungen aus der LVR-Klinik Bonn sollte auf Wunsch der
Bezirksregierung und in Verbindung mit dem KHVVG §16.3 in geordneten Bahnen mit
einer Übergangsfrist von 12 Monaten erfolgen.
Mit der Frist berücksichtigen
der Gesetzgeber und die Bezirksregierung Köln, dass es einer Übergangszeit
bedarf, um das entsprechende stationäre Leistungsangebot in personeller,
technischer, organisatorischer und räumlicher Hinsicht aufzubauen. Diese
Regelung ist auch im Interesse der Patientinnen und Patienten: Sie sollen vor
Defiziten bei der stationären Versorgung geschützt werden, die entstehen könnten,
wenn man zu kurzfristig ein bestimmtes Versorgungsangebot bereitstellen bzw.
auch einstellen muss. Da die genannten Leistungsgruppen vom GKH Bonn bisher
nicht erbracht wurden, ist es schlechterdings nicht möglich, innerhalb von etwa
drei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids allein diese Voraussetzungen zu
schaffen, um die Patienten sicher stationär neurologisch zu versorgen.
Dennoch hat die LVR-Klinik Bonn
aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen die Schließung dieses Fachbereichs
für den 31. März 2026 vorgenommen, obgleich auch für sie diese Übergangsfrist
gilt.
Bereits seit Jahren bemüht sich
unser Gemeinschaftskrankenhaus Bonn um einen geordneten Übergang der
neurologischen Versorgungsstrukturen von der LVR-Klinik Bonn. Im Jahr 2022
haben wir mit der LVR-Klinik dazu einen sog. LOI (Letter of Intent)
geschlossen, um den Übergang sicher zu gestalten. Dieser wurde seitens
LVR-Klinik einseitig im Oktober 2024 gekündigt. Erst vergangene Woche Freitag
(13.03.26) waren erstmalig wieder Gespräche mit der Bonner LVR-Leitung zur
Umsetzung des Feststellungsbescheids möglich.
Das Gemeinschaftskrankenhaus
Bonn hat, obwohl es bis zum März 2026 noch gar keine verbindliche Zuweisung der
neurologischen Leistungsgruppen gab, seit Monaten alle Anstrengungen
unternommen, um die personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen und
somit eine neurologische Abteilung schnellstmöglich aufzubauen – im Sinne der
Versorgungssicherheit der Bonnerinnen und Bonner. Damit einher gehen
insbesondere die Anstellungsverträge für Mediziner/innen, Pflegende sowie
Therapiemitarbeitende.
Wir können Ihnen trotz des
enormen Erwartungsdrucks auf unser Gemeinschaftskrankenhaus Bonn mitteilen,
dass wir bis Monatsende April 2026 auch im Bereich Neurologie (Allgemeine
Neurologie sowie Stroke Unit) leistungs- und damit aufnahmefähig sein werden.
Natürlich haben wir den
Rettungsdienst über den Prozess in Kenntnis gesetzt. Auch die Chefärzte der
Neurologie in Sieglar und in der Uniklinik Bonn sind durch uns informiert, um
in dieser Übergangszeit eine größtmögliche und schnelle Versorgung zu sichern.
Sobald die vollständige Einarbeitung der Mitarbeitenden und Implementierung
aller notwendigen Strukturen im Gemeinschaftskrankenhaus Bonn erfolgt ist,
werden die Rettungsdienste und alle anderen Beteiligten über die dann
bestehende Aufnahmebereitschaft informieren.


