15.04.2025
Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn, bestehend aus den Häusern St. Elisabeth und St. Petrus sowie dem Ambulanten Operationszentrum St. Johannes, verfolgt seit einiger Zeit konsequent den Weg zur sogenannten Einhäusigkeit für die Standorte St. Elisabeth und St. Petrus.
Ziel ist, die medizinische Versorgung noch effizienter zu gestalten und die Kompetenzen am Standort St. Petrus perspektivisch zu bündeln. Nun haben die Gesellschafter weitreichende Schritte für die sichere Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Bonner Innenstadt beschlossen.
„Die seit langem geplante Einhäusigkeit ermöglicht eine stärkere Konzentration von Versorgungsangeboten am Standort St. Petrus, wodurch Doppelkapazitäten reduziert und die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig gesteigert werden können. Bereits jetzt profitieren Patienteninnen und Patienten von interdisziplinären Kompetenzzentren und modernsten medizinischen Standards in unseren neun Fachabteilungen. Diesen Weg der Bündelung werden wir nun konsequent weitergehen und im Mai erste bauliche Schritte einleiten,“ erläutert Thorsten Kopp, Geschäftsführer des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn, die aktuelle Entscheidung der Gesellschafter Marienhaus Gruppe, Barmherzige Brüder Trier und Stiftung Bürgerhospital zum Hl. Johannes dem Täufer Bonn.
Bereits Anfang 2026 sollen erste Abteilungen ins Haus St. Petrus am Bonner Talweg umziehen können. Für die Südstadt bedeutet das, dass der Verkehr rund um das Haus St. Elisabeth deutlich nachlassen wird. Durch die bereits im vergangenen Monat erfolgreich umgesetzte Konzentration der Zentralen Notaufnahme am Bonner Talweg fahren schon jetzt weniger Krankenwagen durch die Prinz-Albert-Straße und Loestraße. Zu der mittel- und langfristigen Anschlussnutzung des St. Elisabeth-Campus gibt es verschiedene Denkmodelle, die zurzeit intensiv diskutiert werden.
Durch die schrittweise geplante Einhäusigkeit wird es zu Veränderungen für die Mitarbeitenden kommen. „Unser Ziel ist, die Zufriedenheit und Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden nicht aus den Augen zu lassen. Das bedeutet, dass wir für eine effektive Arbeitsstruktur ebenso sorgen werden wie für eine stabile Zukunftssicherung“, betont Christian Weiskopf, ebenfalls Geschäftsführer des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn. Die Zentrierung auf einen Standort trägt dazu bei, Wege zu verkürzen und Abläufe zu vereinfachen. „Damit ermöglichen wir eine Optimierung der Patientenversorgung und eine Entlastung im täglichen Arbeitsalltag aller Mitarbeitenden“, fügt Weiskopf hinzu.
Durch die nun beginnende Einhäusigkeit des Gemeinschaftskrankenhauses wird für das Stadtgebiet Bonn und Umgebung, insbesondere im Bereich kardiologischer, traumatologischer, gastroenterologischer und neurologischer Notfälle, ein umfassendes Versorgungsangebot dauerhaft gesichert. Mit aktuell 450 Planbetten, rund 15.000 stationären und 48.000 ambulanten Behandlungen pro Jahr ist das Gemeinschaftskrankenhaus die zentrale Anlaufstelle in der Bonner Innenstadt. Die Umstrukturierung unterstreicht das Engagement des Krankenhauses, weiterhin die bestmögliche medizinische und pflegerische Betreuung zu gewährleisten.
Mitte Dezember 2024 wurde dem Gemeinschaftskrankenhaus auch für die Zukunft ein
positiver Feststellungsbescheid durch das Gesundheitsministerium NRW im Zuge der NRWKrankenhausreform
ausgestellt. Damit wurde dem Gemeinschaftskrankenhaus ein als
öffentlich anzusehender Versorgungsauftrag erteilt und die zentrale Bedeutung und
Bedarfsnotwendigkeit im Rahmen der innerstädtischen Versorgung zugesprochen.
Alle sogenannten Leistungsgruppen, die künftig das Versorgungsangebot eines
Krankenhauses abbilden, sind an die strikte Erfüllung von vorgegebenen personellen,
strukturellen sowie umfangreichen Qualitätskriterien geknüpft. Die letztendliche
Entscheidung darüber obliegt dem Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Die vom Gemeinschaftskrankenhaus Bonn beantragten Leistungsgruppen wurden Mitte
Dezember 2024 durchweg positiv beschieden. „Wir freuen uns sehr, dass das Land NRW die
zentrale Rolle des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn als führendes Kompetenzzentrum mit
seinem gesamten beantragten Leistungsspektrum ohne Einschränkungen anerkannt und uns
somit die Zukunftssicherheit des Hauses attestiert hat“, heben die Geschäftsführer Kopp und
Weiskopf hervor.
Die am 1. April 2025 in Kraft getretene Reform fordert darüber hinaus eine stärkere
Spezialisierung sowie die Bildung von Zentren, um die medizinische Qualität und Effizienz
langfristig zu steigern. Die Einhäusigkeit des Gemeinschaftskrankenhauses entspricht diesen
Vorgaben und fügt sich nahtlos in das Konzept der Reform ein.