09.11.2015
Seit dem 1. Oktober ist eine Gesetzesänderung für Implantate in Kraft. Ab sofort müssen Kliniken Ihren Patienten nach der Operation einen Implantatpass aushändigen. So soll die Patientensicherheit weiter verbessert werden.
Seit dem Zertifizierungsverfahren EndoCert konnten Orthopäden und Unfallchirurgen bereits in den letzten Jahren die Infektionsraten senken und die Haltbarkeit der Implantate deutlich steigern. "Zwar haben durch EndoCert zertifizierte Kliniken Implantatpässe für Endoprothesen schon zuvor ausgestellt", so Dr. med. Holger Haas, Chefarzt am Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin des Gemeinschaftskrankenhauses Bonn und Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC. Dennoch sei es wichtig, dass dies nun auch gesetzlich verankert sei. Der jetzt verpflichtende Implantatpass enthält neben dem Patientennamen und dem Datum der Implantation Details des implantierten Medizinprodukts wie etwa den genauen Typ und die Seriennummer. Das betrifft Knie- oder Hüftendoprothesen, aber auch Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. Der Pass und die Dokumentation der Implantate böten entscheidende Vorteile für die Patientensicherheit, so Haas. "Neu ist etwa, dass die Kliniken verpflichtet sind, die Daten digital aufzubewahren und diese auf Anfrage innerhalb von drei Tagen zu ermitteln." So können sie etwa bei Rückrufaktionen von Herstellern oder einer notwendigen Korrektur schneller als bisher allein anhand der Chargen- oder Seriennummer oder des Implantat-Typs betroffene Patienten ausfindig machen.
Das Zentrum für Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin im Gemeinschaftskrankenhaus Bonn stellt bereits seit der ersten EndoCert Zertifizierung im Jahr 2012 den Implantatpass für operierte Patienten aus.