Informieren Sie sich in unserem Qualitätsbericht über das
Leistungsspektrum, die Aktivitäten und die Ziele unseres Hauses im Jahre 2009
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig (alle 2 Jahre) strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patientinnen und Patienten dienen sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen.
Das Gemeinschaftskrankenhaus hat zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Berichten bereits für das Jahr 2007 freiwillig einen Qualitätsbericht erstellt. Auch für das Berichtsjahr 2009 wurde eine aktualisierte Fassung des pdf-Berichtes erarbeitet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 02.02.2010 eine Pressemitteilung zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht. Mit einem Informationsflyer und einem Poster für Arztpraxen und Krankenhäuser soll der Bekanntheitsgrad der Berichte in der Öf-fentlichkeit weiter erhöht werden.
Außer den neuen Publikationen gibt es bereits verschiedene Informationsangebote zum Qualitätsbericht, unter anderem auch eine Erläuterung zum besseren Verständnis der Berichte ("Lesehilfe"), die alle auf folgender Internetseite zu finden sind
http://www.g-ba.de/qualitaetsbericht .